Fahrzeug:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max.45 km/h
Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
bbH max.45 km/h
Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg
Bemerkung:
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“Klassen M und S
Mindestalter
16 Jahre
Info
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: M und S
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeug
Krafträder mit
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
Leistung max. 15 kW
Bemerkung
Einschluss: AMGeschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter
16 Jahre
Info
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeug
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Bemerkung
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Mindestalter
18 Jahre
Info
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1,M
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeug
„Schwere“ Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
· Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Bemerkung
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Info
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: bis 25. Lj. A (beschränkt), ab 25. Lj. NEIN
Beinhaltet Klasse: A1,M
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
* bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A – leistungsbeschränkt –
kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.