Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Bemerkung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen , selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
Mindestalter
16 Jahre
Info
Geltungsdauer: ohne Befristung
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gillt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Bemerkung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen , selbstfahrende Futtermischwagen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
– auch mit Anhänger
Einschluss: L
Die Klasse Am wird nicht mehr miterteilt
Info
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter
16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen